ImkernLexikonBilderLinksKontaktForum

Lexikon


Wanderbienenstand

Bienenzuchtgesetz §1(7):
Ein Wanderbienenstand ist jeder nicht unter Abs. 6 fallende Bienenstand, der insbesondere zur Nutzung einer Tracht oder zur Entwicklung der Völker zeitweise vom Heimatbienenstand an einen anderen Standplatz gebracht wurde (Wandervölker, Wanderimker oder Wanderimkerinnen)

                                                      
SSL
 

 

Counter: 332147Content last modified 2014-04-28 19:49:09Admin | www.sely.org